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Optische Dichtheitsprüfung
& TV-Inspektion

Helfen Sie uns die Umwelt zu schützen.

Schützen Sie mit dichten Rohren unsere Umwelt. Über schadhafte Leitungen können Abwasser und die darin gelösten Stoffe austreten und so ungefiltert in unser aller Grundwasser gelangen.

Ob Haushaltschemikalien oder vom Körper ausgeschiedene Arzneimittel, wenn diese Stoffe ungefiltert das Grundwasser verseuchen, dann kann es zu ernsthaften Schädigungen kommen. Die DIN Norm 1986 Teil 30 besagt, dass der Eigentümer, bzw. Hausbesitzer/in einen Nachweis erbringen muss, dass alle Leitungen zum Transport von Abwässern gemäß den Bestimmungen des Wasserrechts dicht sind.

Kamerauntersuchung von Abflusssystemen

Wissen Sie, wie Ihr Rohr von innen aussieht?

Bei ständig wiederkehreneden  Verstopfungen, unklaren Leitungszuständen oder unbekanntem Verlauf der Leitungen bieten wir eine Kamerauntersuchung Ihres Abflusssystems an.

Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch einen Datenträger mit Videodokumentation, einen Leitungsbericht, so wie einen Lageplan zur Orientierung.

Bei eventueller Feststellung von Schäden in den untersuchten Rohrleitungsbereichen durch Wurzeleinwüchse, offene Muffen, Brüche oder Absackungen kann deren Position umgehend mittels einer elektronischen Rohrortung festgelegt werden.

Somit gehören teure Suchschachtungen oder Fehlgrabungen der Vergangenheit an.

DIN Norm 1986 Teil 30

HAMBURG

Gesetzlich vorgeschrieben mit Nachweispflicht für jedes bebaute Grundstück – Stichtag war der 31.12.2020:
Alle 25 Jahre muss eine gesetzlich vorgeschrieben Dichtheitsprüfung nach DIN Norm 1986 Teil 30 (Wiederholungsprüfung) in gewöhnlichen Gebieten stattfinden und alle 10 Jahre in Sondergebieten, wie Wasserschutzgebieten (Schutzzone III).

SCHLESWIG-HOLSTEIN:

Auszug aus der Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur:
KIEL. Das Umweltministerium macht neue Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen. Die Erstprüfungen privater Leitungen sind künftig bis zum Jahr 2040 durchzuführen, unabhängig von der Zustandserfassung des öffentlichen Bereiches.

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Die neue Frist bringt die Interessen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit der Notwendigkeit des Grundwasserschutzes in Einklang. Gleichzeitig wird Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie die durchführenden Fachfirmen geschaffen.

Nachweise zur Dichtheitsprüfung von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, die schon vor 2040 durchgeführt werden, behalten ihre Gültigkeit. Damit werden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die schon frühzeitig die Prüfung durchführen, nicht benachteiligt.

In Wasserschutzgebieten (in den Schutzzonen II, III und III A) bleibt die umgehende Prüfung vorgeschrieben. Gleiches gilt für Grundstücksentwässerungsanlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten.

Hintergrund:
Abwasserdichtheitsprüfungen dienen dem Grundwasserschutz. Denn durch undichte Abwasserleitungen kann Schmutzwasser ins Erdreich eindringen und das Grundwasser verunreinigen. In Schleswig-Holstein wird hieraus nahezu das gesamte Trinkwasser gewonnen.

Die DIN 1986 Teil 30 gilt als sogenannte allgemein anerkannte Regel der Technik unmittelbar. Sie wurde am 05.10.2010 in Schleswig-Holstein bekannt gegeben.

Mit der Bekanntmachung wurden für Schleswig-Holstein von der DIN abweichende Fristen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung privater Leitungen festgesetzt: Die Prüfung war innerhalb von drei Jahren nach Sanierung des öffentlichen Kanalnetzes durchzuführen. Da die Überprüfung im öffentlichen Bereich im November 2022 jedoch nicht flächendeckend abgeschlossen war, setzte das Umweltministerium die Verpflichtung von Privatpersonen vorerst aus. Mit Inkrafttreten der neuen Fristen werden die bislang geltenden Regelungen hinfällig.

Wir als Firma Super Rooter GmbH haben uns für die Dichtheitsprüfung zertifizieren lassen und sind somit ein anerkannter Fachbetrieb nach dem Hamburgischen Abwassergesetz.

Die Dichtheitsprüfung von Rohrleitung auf einem Grundstück darf nur von einem Unternehmen durchgeführt werden, dass von den örtlichen Behörden oder Überwachungsgemeinschaft zertifiziert wurde. Wir als Firma Super Rooter GmbH haben uns für die Dichtheitsprüfung und TV-Inspektion zertifizieren lassen und sind somit ein anerkannter Fachbetrieb nach dem Hamburgischen Abwassergesetz.

Unsere Mitarbeiter sind professionell geschult und können für Sie die Dichtheitsprüfungen fachkundig nach geltenden Regeln ausführen.

Tragen Sie auch ein großes Stück zum Erhalt unseres sauberen und gebrauchsfähigen Grundwassers mit bei und lassen Sie Ihre Abflussrohre regelmäßig prüfen.

Wir unterstützen Sie gerne.